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AGB

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Teilnahmebedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Teilnahme am Zeltlager Heilige Länder (nachfolgend „Zeltlager“), veranstaltet vom Leitungsteam der Pfarrjugend Heilige Länder / Pfarrei Kirchlauter (nachfolgend „Veranstalter“).

(2) Mit der Anmeldung eines Kindes (nachfolgend „Teilnehmer*in“) durch die Personensorgeberechtigten (nachfolgend „Eltern“) werden diese Bedingungen bindend anerkannt.

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Die Anmeldung erfolgt online über das Anmeldeformular auf unserer Website. Die Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar.

(2) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Veranstalter die Anmeldung per E-Mail bestätigt. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine Teilnahme bei Erschöpfung der Kapazitätsgrenzen.

§ 3 Teilnahmevoraussetzungen

(1) Das Zeltlager richtet sich an Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 15 Jahren.

(2) Die Eltern sind verpflichtet, im Anmeldeformular wahrheitsgemäße Angaben zur Schwimmfähigkeit, zu Allergien, Unverträglichkeiten und zur Medikamenteneinnahme des*der Teilnehmer*in zu machen. Sollte sich der Gesundheitszustand vor Beginn des Zeltlagers ändern, ist der Veranstalter umgehend zu informieren.

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Der Teilnahmebeitrag wird im Anmeldeformular ausgewiesen. Es gilt ein ermäßigter Preis für Ministranten der Pfarrei Kirchlauter (bis einschließlich 12 Jahre).

(2) Die Zahlung kann nach Wahl im Anmeldeformular erfolgen:

  • Per PayPal: Der Betrag ist unmittelbar bei der Anmeldung (bzw. über den bereitgestellten Link) zu begleichen. Bitte als „Geld an Freunde/Bekannte senden“ mit dem Namen und Geburtstag des Kindes im Betreff überweisen.
  • Barzahlung: Der Betrag ist bis spätestens zum Beginn des Zeltlagers bar in voller Höhe zu entrichten.

§ 5 Pflichten und Verhaltensregeln

(1) Die Teilnehmer*innen sind verpflichtet, den Anweisungen des Leitungsteams und der Betreuer*innen Folge zu leisten.

(2) Bei groben Verstößen gegen die Lagerregeln, bei ständiger Störung des Lagerfriedens oder bei Gefahr für sich oder andere behält sich der Veranstalter das Recht vor, den*die Teilnehmer*in vom Zeltlager auszuschließen. In diesem Fall müssen die Eltern den*die Teilnehmer*in auf eigene Kosten unverzüglich abholen. Eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrags erfolgt nicht.

(3) Mit der Anmeldung erklären sich die Eltern einverstanden, dass ihr Kind an einer zweitägigen Wanderung mit Übernachtung (ggf. im Freien) teilnehmen sowie zum Schwimmen gehen darf.

§ 6 Haftungsausschluss

(1) Die Eltern stellen den Veranstalter und die Aufsichtspersonen für den Fall, dass der*die Teilnehmer*in einen Schaden erleidet oder Dritten einen Schaden zufügt, von jeder Verantwortung frei, sofern es sich um einen Unfall handelt oder die Anweisungen der Betreuer*innen missachtet wurden.

(2) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(3) Für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Wertgegenständen (z. B. Smartphones, Kameras, Schmuck) wird keine Haftung übernommen. Das Mitbringen von Wertgegenständen wird ausdrücklich nicht empfohlen.

§ 7 Gesundheit und Notfallversorgung

(1) Das Betreuerteam wird ermächtigt, in medizinischen Notfällen nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln und ggf. ärztliche Hilfe (z. B. Rettungsdienst) in Anspruch zu nehmen.

(2) Sollte der*die Teilnehmer*in während des Zeltlagers erkranken, sodass ein Verbleib nicht mehr möglich ist, verpflichten sich die Eltern, den*die Teilnehmer*in auf eigene Kosten abzuholen.

§ 8 Bild- und Tonaufnahmen

Für die Öffentlichkeitsarbeit des Zeltlagers werden Bilder und Videos angefertigt. Die Eltern stimmen mit der Anmeldung der kontextgebundenen Verwendung von Fotos, auf denen ihr Kind zu sehen ist, zum Zwecke der Darstellung auf der Internetseite und ggf. in verbundenen Publikationen der Pfarrjugend zu. Diese Zustimmung kann widerrufen werden (siehe Datenschutzerklärung).

§ 9 Datenschutz

Personenbezogene Daten der Teilnehmer*innen und Eltern werden ausschließlich zum Zweck der Planung und Durchführung des Zeltlagers verarbeitet. Alle weiteren Informationen zum Umgang mit Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche, die dem Zweck der Maßnahme am nächsten kommt.

Stand: Juli 2026